Kurzzeitaufenthalt
Informationen zum Aufenthalt
Ein Kurzaufenthalt ist insbesondere für jene Menschen geeignet, die vorübergehend mehr Pflege benötigen, als es zuhause möglich ist.
Beispiele dafür sind Senioren, die sich nach einem medizinischen Eingriff erholen oder auch Personen, die nach einem Unfall oder einer Krankheit eine Übergangsbetreuung benötigen, ebenso kann ein Aufenthalt im St. Niklaus zur Entlastung der betreuenden Angehörigen dienen.
Die Mindestdauer für einen Kurzaufenthalt beträgt 14 Tage und maximal 90 Tage. Danach wandelt sich der Kurzaufenthalt zu einem Daueraufenthalt.
Während der ersten drei Monate beträgt die vertragliche Kündigungsfrist sieben Tage, danach einen Monat auf Ende eines Monats.
Die Kosten werden gemäss der Tarifliste vom Kanton Bern berechnet und sind für Kurz- wie auch Daueraufenthalte gleich.
Alle Kosten finden Sie im Menü Tarife.
Weitere Informationen zum Aufenthalt entnehmen Sie bitte
der Bewohnendenwegleitung, welche Sie auch im Menü Tarife finden.
Frau Sibille von Arb - Leitung Bettendisposition - steht Ihnen für Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung.
Telefon 034 413 76 19
E-Mail: bettendispo@stniklaus.ch





