Kurzzeitaufenthalt
Informationen zum Aufenthalt
Als Kurzaufenthalter können Sie insgesamt 90 Tage pro Jahr bei uns verbringen. Ob Sie diese 90 Tage am Stück beziehen oder auf mehrere Kurzaufenthalte pro Jahr verteilen, überlassen wir Ihnen. Eine Mindest-Aufenthaltsdauer von zwei Wochen ist allerdings Bedingung. Die gegenseitige Kündigungsfrist beträgt 7 Tage.
Bei längeren Aufenthalten als 90 Tage wechseln Sie in den Status eines Daueraufenthaltes.
Die Medikamentenbestellungen für den Zeitraum des Aufenthaltes als Kurz- oder Daueraufenthalt im St. Niklaus wird durch das Fachpersonal mit einer externen Apotheke sichergestellt. Es können keine vorhandenen Medikamente berücksichtigt und mitgebracht werden.
Bitte bringen Sie Ihre Hilfsmittel, wie z.B. Brille, Rollator, Stöcke oder Rollstuhl mit und versehen Sie diese mit einer Namensetikette.
Die Pflegeleistungen werden nach der jeweils gültigen Pflegebedarfsstufe berechnet. Ab Pflegestufe 3 bezahlen Sie CHF 203.55 (siehe Tarifliste 2025). Die Bewohnenden leisten eine unverzinsliche Vorauszahlung von CHF 2000.00. Die Vorauszahlung ist innert 10 Tagen zu überweisen. Dieser Betrag wird bei Beendigung des Aufenthaltes mit der Schlussabrechnung verrechnet.
Beiträge, welche die Krankenkasse und der Kanton an einen Pflegetag bezahlen, rechnen wir direkt mit diesen Stellen ab. Sie sehen diese Leistungen auf der Rechnung.
Nebenkosten wie Eintrittspauschale, Beschriftungspauschale, Telefonkosten, Fusspflege, Coiffeur und Konsumationen in der Cafeteria St. Niklaus etc. sind nicht im Preis inbegriffen (siehe Beilage Tarifliste "Im Tarif nicht enthaltene Leistungen 2025"). Die Kosten für den Aufenthalt sowie die zusätzlich zu verrechnenden Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt.
Bei einer kurzfristigen Absage (Stornierung) eines reservierten Bettes – vor Eintrittsdatum berechnen wir eine Pauschale für die Freihaltung des Bettes sowie für die administrativen Vorabklärungen von CHF 300.00.
Herr Kaspar Beutler, Leiter Bewohnerdisposition, steht Ihnen für Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung.
Telefon 034 413 76 19, E-Mail: kaspar.beutler@stniklaus.ch